Landgericht stärkt Kundenrechte

Ein Energieversorger aus Berlin darf den monatlichen Abschlag nicht ohne Weiteres erhöhen, wenn er mehr Geld für die Strombeschaffung zahlen muss. Laut Geschäftsbedingungen hätte das Unternehmen zunächst den Strompreis wirksam anheben und dann den Abschlag anpassen können, erklärte das Berliner Landgericht in einem vom Verbraucherzentrale Bundesverband veröffentlichten Urteil. Damit eine Preiserhöhung wirksam ist, muss sie rechtzeitig angekündigt werden. Kunden haben dann ein Sonderkündigungsrecht.