Finanzämter sollen maßvoll handeln

Finanzämter sollen Privathaushalte und Firmen in der Energiekrise nicht überfordern. In einem mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmten Schreiben des Bundesfinanzministeriums heißt es, auf Antrag könnten fällige Steuerzahlungen gestundet und Vorauszahlungen angepasst werden. „Die Finanzbehörden werden diese besondere Situation bei nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen angemessen berücksichtigen.“ Die Finanzämter sollen ihre gesetzlich möglichen Spielräume nutzen.